REGEL DES ORDENS DER BRÜDER DER SELIGEN JUNGFRAU MARIA VOM BERGE KARMEL
Übergabe1. Albertus, von Gottes Gnaden bestellter Patriarch der Kirche von Jerusalem, an die in
Christus geliebten Söhne B. und die übrigen Eremiten, die unter seinem Gehorsam beim Brunnen auf
dem Berg Karmel leben: Gruß im Herrn und des Heiligen Geistes Segen!
2. Oftmals und auf vielfache Weise haben es die heiligen Väter gelehrt, wie einer, welcher
Lebensform er auch angehört oder welche gottgeweihte Lebensweise er gewählt hat, in der
Nachfolge Jesu Christi leben und ihm mit reinem Herzen und gutem Gewissen treu dienen soll.
3. Da ihr uns ersucht habt, euch eurem Vorhaben gemäß eine Lebensregel zu geben, sollt ihr in
Zukunft folgendes beobachten:
by Arie Trum, NL
4. Als erstes bestimmen wir, dass ihr einen von euch als Prior haben sollt, der durch die einmütige
Zustimmung aller oder des größeren und verständigeren Teils zu diesem Amt gewählt wird. Jeder
von euch soll ihm Gehorsam versprechen und bemüht sein, das Versprochene zugleich mit der
Keuschheit und dem Verzicht auf Eigentum auch tatsächlich zu halten.
5. Niederlassungen könnt ihr an einsamen Orten haben oder wo sie euch geschenkt werden, sofern
sie für die Beobachtung eurer religiösen Lebensweise passend und geeignet sind, so wie es dem
Prior und den Brüdern förderlich zu sein scheint.
. Je nach Lage des von euch gewählten Ortes soll jeder einzelne von euch eine eigene, abgesonderte
Zelle haben, wie sie nach Anordnung des Priors und mit Zustimmung der übrigen Brüder oder des
verständigeren Teils einem jeden zugewiesen wird;
7. jedoch so, dass ihr im gemeinsamen Refektorium das, was euch gegeben wird, miteinander
genießt, wobei ihr eine Lesung aus der Hl. Schrift hört, wo dies den Umständen entsprechend
beobachtet werden kann.
8. Außerdem ist es keinem Bruder ohne Erlaubnis des jeweiligen Priors gestattet, die ihm
angewiesene Zelle zu wechseln oder mit einem anderen zu tauschen.
9. Die Zelle des Priors soll sich am Eingang der Niederlassung befinden, damit er als erster allen, die
dorthin kommen, begegnen kann und dann alles, was zu tun ist, nach seinem Ermessen und auf
seine Anordnung hin geschehe.
10. Jeder einzelne soll in seiner Zelle oder in ihrer Nähe bleiben, Tag und Nacht das Wort des Herrn
meditierend und im Gebet wachend, es sei denn, er ist mit anderen, wohlbegründeten Tätigkeiten
beschäftigt.
11. Wer die kirchlichen Tagzeiten mit dem Klerus zu beten versteht, soll sie entsprechend der
Anordnung der heiligen Väter und der von der Kirche gutgeheißenen Gewohnheit beten. Wer dies
jedoch nicht kann, bete zur Matutin fünfundzwanzig Vaterunser. Eine Ausnahme bilden die Sonn-
und Feiertage, für die wir die Verdoppelung dieser Zahl anordnen, so dass also fünfzig Vaterunser
zu beten sind. Siebenmal soll dieses Gebet zu den Laudes gebetet werden. Zu jeder anderen Tagzeit
soll es ebenfalls siebenmal gebetet werden, ausgenommen zur Vesper, bei der ihr es fünfzehnmal
beten sollt.
12. Keiner der Brüder soll etwas sein eigen nennen, sondern es sei euch alles gemeinsam, und einem
jeden soll durch die Hand des Priors, das heißt durch den Bruder, der von ihm mit diesem Dienst
betraut ist, zugeteilt werden, was er braucht, unter Berücksichtigung des Alters und der
notwendigen Bedürfnisse jedes einzelnen.
13. Wenn es nötig ist, dürft ihr Esel oder Maultiere halten, ebenso einen kleinen Bestand an Vieh
oder Geflügel.
14. Ein Oratorium soll, soweit es die Verhältnisse erlauben, inmitten der Zellen errichtet werden, in
dem ihr Tag für Tag frühmorgens zusammenkommen sollt, um Eucharistie zu feiern, soweit es die
Umstände erlauben.
15. Besprecht an den Sonntagen oder, falls notwendig, auch an anderen Tagen, die Beobachtung
euerer Lebensform und das geistliche Wohl; dabei sollen auch Übertreibungen und Fehler der
Brüder, wenn solche bei jemandem wahrgenommen werden, in Liebe korrigiert werden.
16. Beobachtet das Fasten vom Fest Kreuzerhöhung bis zum Tag der Auferstehung des Herrn an
Die Regel